Fahrattraktionen
Fahrattraktionen für Gäste mit Handicap
Bei der Einrichtung und Ausgestaltung unserer Attraktionen möchten wir auch die Bedürfnisse von Gästen mit Handicap oder eingeschränkter Mobilität berücksichtigen. Über Ihre Anregungen und Wünsche zur Parkgestaltung würden wir uns sehr freuen. Bitte sprechen Sie uns an.
Die meisten Attraktionen und Fahrattraktionen im HANS-PARK können von Gästen mit Handicap problemlos benutzt werden. Für manche Fahrattraktionen hat der TÜV allerdings besondere Vorschriften bezüglich der notwendigen Körpergröße, des Alters und der körperlichen Verfassung vorgegeben. Diese gelten natürlich auch für unsere behinderten Gäste. Aber selbst wenn alle Sicherheitsbestimmungen erfüllt sind, entscheiden Betreuer und ihre behinderten Gäste eigenverantwortlich, ob die Attraktion für sie geeignet ist. Bitte beachten Sie, dass Betreuer generell für die Handlungen der ihnen anvertrauten behinderten Gäste haften.
Fahrattraktionen mit einem speziellen, für Rollstuhlfahrer ausgeschilderten Eingang
Fahrattraktionen, bei denen Rollstuhlfahrer mitfahren können, jedoch wegen der Eigenart der Anlage der Einstieg nicht 100 % rollstuhlgerecht gestaltet werden konnte
Fahrattraktionen, bei denen die Beförderung von Behinderten aus Sicherheitsgründen von Behörden untersagt wurde







